BayWa Carbon Services Grünstrom

Grünstrom

Mit Grünstrom-Herkunftsnachweisen Ihre unternehmerischen Scope 2 Emissionen mindern

Der Bezug von erneuerbaren Energien wird in Europa durch so genannte Herkunftsnachweise dokumentiert und nachverfolgt. Durch den Erwerb von Grünstrom-Herkunftsnachweisen können Unternehmen den Bezug erneuerbarer Energie nachweisen und dadurch Ihre unternehmerischen Scope 2 (Insetting) Emissionen mindern.

Grünstrom

Grünstrom-Herkunftsnachweise über BayWa Carbon Services beziehen

Durch unseren breiten Zugang zum europäischen Energiemarkt können wir Ihnen die gesamte Bandbreite an hochwertigen Grünstrom-Herkunftsnachweisen anbieten. Das gilt für sämtliche europäische Länder, und für alle gängigen Technologien wie Sonne, Wind, Wasser, Bioenergie sowie Geothermie.

Gerne gehen wir dabei auch auf spezielle Qualitätsanforderungen ein, z.B. bezüglich "OK Power Label" oder "Grünstrom Gold Label".

Im weiteren Verlauf der Seite erfahren Sie mehr zum Thema Grünstrom und zur Übertragung und Nutzung im eigenen Unternehmen.

Gruenstrom

Was ist Grünstrom?

Grünstrom wird genauso wie konventioneller (grauer) Strom in das Versorgungsnetz eingespeist, wenn er von einer europäischen Anlage produziert wird. Für jede eingespeiste Megawattstunde wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt, der in Europa auch als "Guarantee of Origin" (GO) bekannt ist. Dieser Nachweis dokumentiert den Ort und die Art der Energieerzeugung.

Herkunftsnachweisregister

Herkunftsnachweisregister

Die Herkunftsnachweise werden in einem speziellen digitalen Register, dem Herkunftsnachweisregister, gespeichert. In Deutschland wird dieses Register vom Umweltbundesamt geführt. Im europäischen Binnenmarkt können Herkunftsnachweise, dank des Zusammenschlusses der Länderregister (bekannt als "Association of Issuing Bodies" (AIB)), über nationale Grenzen hinweg gehandelt werden.

Nutzung von Herkunftsnachweisen

Übertragbarkeit und Nutzung von Herkunftsnachweisen

Herkunftsnachweise sind grundsätzlich frei zwischen Registerkonten übertragbar, bis sie von einem Endverbraucher genutzt werden. Sobald ein Endverbraucher einen Nachweis verwendet, wird er in seinem Namen entwertet bzw. stillgelegt. Der entsprechende Registereintrag dient als Beleg für Ansprüche, wie den Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien und die Höhe der energiebedingten Treibhausgasemissionen.

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